Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)

Kulturarbeit

Konzerte organisieren, musikalische Events hosten, Künstler*innen eine Bühne geben. Das ist unser Kern — Kultur ermöglichen, nicht konsumieren.

Inhalte folgen in Kürze

Wir arbeiten an einer ausführlichen Beschreibung dieser Abteilung.

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